Tipp

Alter und Führerausweis

Wenn Sie die Inhaberin oder den Inhaber eines Lernfahrausweises begleiten wollen, müssen Sie:

  • das 23. Altersjahr vollendet haben;
  • seit mindestens drei Jahren in Besitz des Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie sein.

Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, kann eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler auf Lernfahrten nicht begleiten.

Unterwegs

Unterwegs müssen Sie als Begleitperson:

  • dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden;
  • die Handbremse leicht erreichen und bedienen können (ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren).

Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, die er oder sie aufgrund seiner Fahrtauglichkeit hätte vermeiden können. Die Begleitperson haftet für Vergehen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstösst.

Fahrzeugausrüstung

Das Fahrzeug muss auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

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Kommentare: 1
  • #1

    Ramona (Sonntag, 25 Februar 2018 11:28)

    Danke super info!